Architekt Gelsenkirchen – Dipl. Ing. Hans-Ulrich Schneider
Als Architekt aus Gelsenkirchen kümmern wir uns sowohl um den Entwurf, als auch um die Planung, sowie um die Bauleitung Ihres Projektes.
Ein Architekt für alle Fälle – Hans-Ulrich Schneider
Wir bedienen unsere Bauherrschaft mit allen klassischen Leistungsphasen unseres Berufsstandes. Unser Architekturbüro befindet sich in Gelsenkirchen – Mehr über Architekt Schneider aus Gelsenkirchen.
1. Zielfindung
Die unabhängige, umfassende und kompetente Beratung des Bauherren steht für uns immer im Vordergrund.
Wir berücksichtigen entgegen der Grundlagen eines Bauträgers in der Planungsphase die
Vorstellungen, Absichten und Ziele des Bauherren. Das Ergebnis dieser kreativen Gespräche wird vom Architekt mit den notwendigen Behörden und Fachingenieuren im Interesse des Bauherren abgestimmt.
2. Realisierung
Zu den Aufgaben eines Architekten in der Realisierung eines Bauprojektes zählt unter anderem, die Überwachung und Koordinierung aller am Bau beteiligten, das Erstellen und Einhalten eines Zielplanes, die Kontrolle der Bauausführung, die Durchführung der Abnahme der Bauleistungen, einschließlich eventuelles feststellen von Mängeln und deren Beiseitigungen und kontinuierliche Buchungsprüfung mit Kostenkontrolle. Gerne können Sie sich einige unserer realisierten Bauprojekte ansehen – hier klicken.
3. Bauleitung
Auch ein Architekt kann als Bauleiter auftreten, er übernimmt dann dieselben Aufgaben und Pflichten – Wir haben in unseren Jahren als Architekt einige Bauunternehmungen geleitet und werden Ihnen gerne unseren Erfahrungsschatz zur Verfügung stellen. Die wohl wichtigste Aufgabe eines Bauleiters ist es, dafür zu sorgen, dass das Bauvorhaben wie geplant abgewickelt wird. Er hat darauf zu achten, dass das Bauvorhaben innerhalb der zeitlichen und finanziellen Vorgaben der Bauherren abgewickelt wird.
4. Objektbetreuung
Objektbetreuung nach Übergabe des Bauobjektes an den Bauherren einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen und Prüfkontrolle, die Auflistung der Gewährungsfristen und die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel.